Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Alpiq leitet Schiedsgerichtsklage gegen Bouygues Construction ein

12.02.2019, 19:00 | Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Lausanne – Alpiq hat im Zusammenhang mit dem 2018 abgeschlossenen Verkauf des Engineering-Services-Business Schiedsgerichtsklage gegen die Käuferin Bouygues Construction eingeleitet. Grund dafür sind unterschiedliche Ansichten über den endgültigen Anpassungsbetrag zum Kaufpreis aufgrund der Übergabebilanz.

Wie bei Merger & Akquisition-Transaktionen gängige Praxis, war ein Preisanpassungsmechanismus zwischen Alpiq und Bouygues Construction vertraglich vereinbart worden, der nach Vollzug der Transaktion zur Anwendung gelangte. Es bestehen nun unterschiedliche Ansichten bezüglich des endgültig festzulegenden Anpassungsbetrags. Während Alpiq einen zusätzlichen Betrag von 12,9 Mio. CHF geltend macht, fordert Bouygues Construction einen Betrag von 205,1 Mio. CHF zurück.

Alpiq bestreitet die Forderung von Bouygues Construction sowohl der Höhe als auch dem Inhalt nach vehement und hat daher am 12. Februar 2019 Schiedsgerichtsklage nach der Schiedsordnung der Swiss Chambers‘ Arbitration Institution gegen Bouygues Construction eingereicht, um ihre Forderungen aus dem Preisanpassungsmechanismus durchzusetzen.

Nach der Zustimmung der Wettbewerbsbehörden in der EU und der Schweiz war am 31. Juli 2018 der Vollzug der Transaktion zum Verkauf des Engineering-Services-Geschäfts von Alpiq an Bouygues Construction erfolgt. Dabei flossen Alpiq Bruttomittel in der Höhe von rund 800 Mio. CHF zu.

Weitere Informationen zu Alpiq finden Sie auf www.alpiq.com