Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Kraftanlagen ARGE Olkiluoto 3 unterliegt in Schiedsgerichtsverfahren

30.05.2017, 07:00 | Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Lausanne – Die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) hat in einem Schiedsgerichtsverfahren zwischen der Kraftanlagen ARGE Olkiluoto 3 GesbR (KAO), bestehend aus der Kraftanlagen München GmbH sowie der Kraftanlagen Heidelberg GmbH, und der Bilfinger Piping Technologies GmbH (BPT) gegen KAO entschieden. Inklusive der zu tragenden Verfahrenskosten bedeutet das Urteil für KAO einmalige, nicht einbringbare Projektaufwendungen von ca. 65 Mio. EUR. Die KAO prüft die Ergreifung von ausserordentlichen Rechtsmitteln zur Aufhebung des Schiedsurteils.

KAO hatte nach langen, aber letztlich gescheiterten Verhandlungen die Schiedsklage 2011 eingereicht und damit Forderungen aus einem gekündigten Nachunternehmervertrag mit der BPT geltend gemacht.

Die Kraftanlagen München GmbH ist eine 100%-Tochtergesellschaft der Alpiq AG. Deren Kerngeschäft liegt im internationalen Kraftwerks- und Industrieanlagenbau und dem damit verbundenen Servicegeschäft.

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