Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Sichere und wettbewerbsfähige Kernkraftwerke

12.09.2014, 17:45 | Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Lausanne – Das Kernkraftwerk Gösgen hat in den letzten Jahren grosse Investitionsprojekte für einen sicheren und wirtschaftlichen Langzeitbetrieb umgesetzt. Als logische Konsequenz hat das Werk die finanzwirtschaftliche Abschreibungsdauer auf 60 Jahre angepasst.

Die Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG (KKG) ersetzte in den letzten Jahren wichtige Systeme und Hauptkomponenten im nuklearen und konventionellen Bereich der Anlage (Generator, Turbinen, Leittechnik, bautechnische Massnahmen, Ertüchtigungen und Nachrüstungen). Mit diesen Grossinvestitionen modernisierten die Betreiber die Anlage und rüsteten sie kontinuierlich nach. Diese Nachrüstpraxis wird seit der Inbetriebnahme angewandt. Sie ist die Basis für sehr gute Sicherheitsbewertungen bei den EU-Stresstests und ermöglicht einen sicheren und wirtschaftlichen Langzeitbetrieb. Nun wird die finanzwirtschaftliche Abschreibungsdauer des KKG als folgerichtige Konsequenz von 50 auf 60 Jahre angepasst.

Die Anpassung der Abschreibungsdauer ist konform mit den geltenden Rechnungslegungsnormen (Swiss GAAP FER), mit den gesetzlichen Vorschriften sowie mit der kürzlich revidierten Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung des Bundes.

Alpiq ist geschäftsführende Partnerin und mit 40 Prozent an der Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG beteiligt. Die Kernkraftwerk Leibstadt AG (KKL) passt die finanzwirtschaftliche Abschreibungsdauer ihrer Anlage ebenfalls auf 60 Jahre an. Alpiq ist am KKL mit 32,4 Prozent beteiligt.

Wie lange KKG und KKL in Betrieb sein werden, hängt davon ab, wie lange das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) die Werke als sicher einstuft und wie lange sie gemäss geltenden Gesetzen sicher und wirtschaftlich betrieben werden können.