Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Generalversammlungen von Alpiq und von Alpha genehmigen Abfindungsfusion

24.06.2020, 15:30 | Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Lausanne – Die Aktionäre der Alpiq Holding AG haben an der heutigen 12. ordentlichen Generalversammlung in Lausanne sämtliche Anträge des Verwaltungsrats gutgeheissen. Neu wurde Aline Isoz in den Verwaltungsrat gewählt. Die Generalversammlung der Alpiq Holding AG und die ausserordentliche Generalversammlung der Alpha 2020 AG genehmigten zudem die Abfindungsfusion.

Die 12. ordentliche Generalversammlung der Alpiq Holding AG wurde am 24. Juni 2020 in Lausanne ohne physische Teilnahme der Aktionärinnen und Aktionäre durchgeführt. Dies erfolgte vor dem Hintergrund der geltenden COVID-19-Verordnung 2 und dient dem Schutz der Gesundheit der Aktionäre und der Alpiq Mitarbeitenden. Die Aktionärinnen und Aktionäre haben ihre Rechte ausschliesslich durch schriftliche oder elektronische Bevollmächtigung und Instruktion des bezeichneten unabhängigen Stimmrechtsvertreters ausgeübt. Der unabhängige Stimmrechtsvertreter vertrat 98,56 Prozent des Aktienkapitals.

Die Aktionäre genehmigten die Konzernrechnung 2019 der Alpiq Gruppe sowie den Lagebericht und die Jahresrechnung 2019 der Alpiq Holding AG. Die Generalversammlung entlastete die Mitglieder des Verwaltungsrats und folgte dem Antrag des Verwaltungsrats, aufgrund der Ergebnissituation keine Dividende auszuschütten. Der Verwaltungsrat René Longet stellte sich an der Generalversammlung nicht mehr zur Wiederwahl. Aline Isoz wurde neu in den Verwaltungsrat gewählt. Alle anderen bisherigen Mitglieder des Verwaltungsrats und der Präsident Jens Alder wurden wiedergewählt.

Fusion von Alpiq Holding AG und Alpha 2020 AG wurde genehmigt

Die Generalversammlung der Alpiq Holding AG hat der vom Verwaltungsrat beantragten Abfindungsfusion (Squeeze-out-Merger) mit der Alpha 2020 AG mit 91,73 Prozent aller im Handelsregister eingetragenen Aktien der Alpiq Holding AG zugestimmt. [Korrigendum vom 2.7.2020: 91,73 Prozent bezog sich auf die an der Generalversammlung vertretenen Aktien und nicht auf sämtliche im Handelsregister eingetragenen Aktien. Korrekt ist: Die Generalversammlung der Alpiq Holding AG hat der vom Verwaltungsrat beantragten Abfindungsfusion (Squeeze-out-Merger) mit der Alpha 2020 AG mit 90,41 Prozent aller im Handelsregister eingetragenen Aktien der Alpiq Holding AG zugestimmt. Fazit: Am Ergebnis des Beschlusses zum Fusionsvertrag zwischen Alpiq Holding AG und Alpha 2020 AG ändert dies nichts. Der Squeeze-out Merger wurde von der Generalversammlung mit dem notwendigen Stimmenmehr von über 90 Prozent genehmigt.]

Nach dem am gleichen Tag erfolgten Zustimmungsbeschluss der ausserordentlichen Generalversammlung der Alpha 2020 AG wird die Alpiq Holding AG als übertragende Gesellschaft in die Alpha 2020 AG fusioniert. Aktiven und Passiven gehen ohne Auswirkungen auf die Gläubiger durch Universalsukzession auf die Alpha 2020 AG über. Die Absorption hat keine Auswirkungen auf die Beziehungen mit Kunden, Lieferanten, Partnern und Mitarbeitenden von Alpiq.

Die ebenfalls mit heutigem Generalversammlungsbeschluss in Alpiq Holding AG umfirmierte Alpha 2020 AG wird zu 100 Prozent von den Ankeraktionären Schweizer Kraftwerksbeteiligungs-AG (SKBAG), Konsortium Schweizer Minderheitsaktionäre (KSM; bestehend aus Aziende Industriali di Lugano (AIL) SA, EBL (Genossenschaft Elektra Baselland), EBM (Genossenschaft Elektra Birseck), Eniwa Holding AG, Kanton Solothurn und WWZ AG) und EOS Holding SA (EOS) kontrolliert.

Nach den ebenfalls an der Generalversammlung der Alpha 2020 AG durchgeführten Wahlen setzt sich der Verwaltungsrat der fusionierten Gesellschaft Alpiq Holding AG (vormals Alpha 2020 AG) aus den Verwaltungsräten Conrad Ammann, Tobias Andrist, Dominique Gachoud, Aline Isoz, Jørgen Kildahl, Alexander Kummer-Grämiger, Anne Lapierre, Wolfgang Martz, Hans Ulrich Meister, Jean-Yves Pidoux, Heinz Saner und Phyllis Scholl sowie Jens Alder als Präsident zusammen.

Abfindung in Höhe von CHF 70 je Alpiq Holding AG Aktie

Sämtliche Minderheitsaktionäre der Alpiq Holding AG erhalten eine Abfindung im Sinne von Art. 8 Abs. 2 Fusionsgesetz im Betrag von CHF 70 für jede von ihnen bei der Fusion gehaltene Aktie der Alpiq Holding AG. Die Interessen der Minderheitsaktionäre sind geschützt, weil diese eine Abfindung erhalten, die dem Wert der Namenaktie der Alpiq Holding AG entspricht. Im Rahmen des Squeeze-out-Mergers war die Alantra AG damit beauftragt worden, einen unabhängigen Bewertungsbericht für die Verwaltungsräte der Alpiq Holding AG und der Alpha 2020 AG zu erstellen. Der Bewertungsbericht der Alantra ermittelte eine Wertbandbreite von CHF 63,30 bis CHF 72,50 pro Alpiq Aktie und bestätigte damit, dass die vereinbarte Abfindung in der Höhe von CHF 70 pro Aktie angemessen ist.

Die Aktionäre, welche im Rahmen der Fusion eine Abfindung erhalten, werden somit gleich behandelt wie jene Publikumsaktionäre, welche ihre Alpiq Aktien im Rahmen des öffentlichen Kaufangebots angedient hatten.

Alpiq leistet wichtigen Beitrag für die Versorgungssicherheit

Alpiq Verwaltungsratspräsident Jens Alder sagt: «Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit im Alpiq Verwaltungsrat. Unsere Aktionäre glauben an die Zukunft unseres Unternehmen, und ich bin zuversichtlich, dass Alpiq langfristig als bedeutende Schweizer Stromproduzentin und Energiehändlerin erhalten und weiterentwickelt wird.»

Mit einem Anteil von bis zu 20 Prozent an der gesamten Stromproduktion der Schweiz leisten die Anlagen von Alpiq einen wichtigen Beitrag für die Versorgungssicherheit der Schweiz und für die Umsetzung der Energiestrategie 2050. Das Unternehmen ist mit seinem flexiblen Kraftwerkspark Teil einer klimafreundlichen Energiezukunft.

Weitere Informationen zu Alpiq finden Sie auf www.alpiq.com