Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Kraftanlagen München wird gegen Bussgeldbescheid des Bundeskartellamts Rechtsmittel einlegen

09.12.2019, 18:00 | Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Lausanne – Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen wettbewerbswidrigem Verhalten gegen verschiedene Unternehmen im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung hat das deutsche Bundeskartellamt eine Geldbusse gegen die Kraftanlagen München GmbH, eine devestierte Tochtergesellschaft von Alpiq, in Höhe von 47,5 Mio. Euro verhängt. Kraftanlagen München weist die Vorwürfe zurück und wird gegen den Bussgeldbescheid Rechtsmittel einlegen.

Anfang 2015 hatte das deutsche Bundeskartellamt gegen verschiedene Unternehmen im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung, unter anderem auch die Kraftanlagen München GmbH, ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts wettbewerbsbeschränkender Absprachen in Projekten, deren Zuschlagserteilung zum heutigen Zeitpunkt teilweise schon mehr als zehn Jahre zurückliegen, eingeleitet. Im Rahmen dieses Verfahrens hat das deutsche Bundeskartellamt gegen die Kraftanlagen München eine Geldbusse in Höhe von 47,5 Mio. Euro verhängt.

Kraftanlagen München legt grossen Wert auf einen fairen Wettbewerb und kooperierte deshalb von Anfang an vollumfänglich mit den Behörden, um diese bei den Ermittlungen der im Raum stehenden Vorwürfe zu unterstützen. Eine von der Kraftanlagen München mit der Aufklärung des Sachverhaltes beauftragte Anwaltskanzlei hat trotz umfangreicher Ermittlungen keine Nachweise für ein Fehlverhalten der Kraftanlagen München beziehungsweise der beschuldigten ehemaligen Mitarbeiter finden können. Die Kraftanlagen München GmbH ist sich keiner Schuld bewusst und weist die Vorwürfe zurück. Weder die Sach- noch die Rechtslage rechtfertigen diese Geldbusse. Deshalb wird die Kraftanlagen München GmbH alle in Deutschland zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ergreifen und Einsprache einlegen.

Die Alpiq Gruppe hatte den Verkauf ihres Engineering-Services-Geschäfts, welches die Kraftanlagen Gruppe beinhaltete, an Bouygues Construction am 31. Juli 2018 erfolgreich abgeschlossen. Für den Fall eines rechtskräftigen finalen Bussgeldbescheids gegen die Kraftanlagen München sieht der Verkaufsvertrag zwischen Alpiq Holding AG und Bouygues Construction die Schadloshaltung der Käuferin durch Alpiq vor.

Weitere Informationen zu Alpiq finden Sie auf www.alpiq.com