Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Alpiq gewinnt erstinstanzlich im Steuerstreit mit der rumänischen Steuerbehörde

19.10.2021, 20:15 | Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Lausanne, 19. Oktober 2021 – Das erstinstanzlich zuständige rumänische Verwaltungsgericht hat im seit 2017 laufenden Steuerstreit über Mehrwertsteuer und Gewinnsteuern zugunsten der Alpiq Energy SE, Prag, entschieden.

Die unterlegene rumänische Steuerbehörde ANAF (Agenția Națională de Administrare Fiscală) hatte von der Alpiq Energy SE nach einem Steueraudit für die Periode 2010 bis 2014 Mehrwertsteuer, Gewinnsteuer, Zinsen und Strafsteuern über streitgegenständlich rund 130 Mio. CHF gefordert. Das Gericht ist nun im Entscheid vom 19. Oktober 2021 der Argumentation von Alpiq Energy SE gefolgt und hat die Entscheidung der ANAF als rechtswidrig aufgehoben. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann von der ANAF bei der zweiten Instanz angefochten werden. 

Weitere Informationen finden Sie in der Medienmitteilung vom 14.08.2017 und in der Medienmitteilung vom 29.09.2017.

Mehr Informationen über Alpiq auf www.alpiq.com