Lausanne – Im Steuerstreit mit der rumänischen Steuerbehörde hat auch die zweite Instanz zugunsten von Alpiq Energy SE, Prag, entschieden. Der Oberste Gerichtshof Rumäniens bestätigte das Urteil des erstinstanzlich zuständigen Verwaltungsgerichts im seit 2017 laufenden Steuerstreit über Mehrwertsteuer und Gewinnsteuern.
Die rumänische Steuerbehörde ANAF (Agenția Națională de Administrare Fiscală) hatte von der Alpiq Energy SE nach einem Steueraudit für die Periode 2010 bis 2014 Mehrwertsteuer, Gewinnsteuer, Zinsen und Strafsteuern in der Höhe von streitgegenständlich 589 Mio. RON (rund 116 Mio. CHF) gefordert. Am 19. Oktober 2021 war das zuständige rumänische Verwaltungsgericht erstinstanzlich der Argumentation von Alpiq Energy SE gefolgt und hatte die Entscheidung der ANAF als rechtswidrig aufgehoben. ANAF hatte diesen Entscheid in der Folge fristgereicht bei der zweiten Instanz, das heisst dem Obersten Gerichtshof Rumäniens, angefochten. Der Oberste Gerichtshof hat nun in seinem Entscheid vom 27. März 2024 den Entscheid der Vorinstanz bestätigt. Der Entscheid ist final.
Weitere Informationen finden Sie in der Medienmitteilung vom 14.08.2017, in der Medienmitteilung vom 29.09.2017 und in der Medienmitteilung vom 19.10.2021.
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